Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Joachim Lange ist durch sorgfältige Vorbereitung, geeignetes Material und eigene Qualifikation bemüht, die angebotenen Kurse/ Trips zu einem Erfolg für die Teilnehmenden werden zu lassen. Dem Erreichen dieses Zieles dienen die nachfolgenden Regelungen.

1. Eigenverantwortung, Haftung und Mitwirkungspflicht der Teilnehmenden

1.1 Kanufahren ist eine Natursportart und hat ihre Risiken. Es ist Ziel der Angebote, Risiken zu benennen und weitestgehend auszuschalten. Die Teilnahme erfolgt generell auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.Alle Teilnehmenden entscheiden stets für sich selbst an der Teilnahme eines Kursinhaltes. 

Auf unvermeidliche Restrisiken wird besonders hingewiesen. Dazu gehören unvorhersehbare, schnelle Änderungen des Wetters oder die Folgen körperlich anstrengender Wetterbedingungen wie Wärme, Hitze und Kälte sowie Unterkühlung und Kälteschock im Wasser und die Gefahr des Ertrinkens. Auch Gefahren durch Tiere wie Mücken oder große Wasservögel oder potentiell giftige Wasserpflanzen und Keime seien erwähnt. Dies beinhaltet auch bekannte wie unbekannte allergische Reaktionen.

1.2 Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Teilnahmeausschluss. 

1.3 Die Kurse finden in freier Natur statt. Dadurch bedingte Unannehmlichkeiten berechtigen nicht zum Schadensersatz. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Gewässer pfleglich und respektvoll zu behandeln und Störungen anderer Personen zu vermeiden sowie keinen Müll zu hinterlassen.

1.4 Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmenden verpflichtet, an Lösungen mitzuarbeiten, um die Störungen zu vermeiden oder zu minimieren.

1.5 Bei Diebstahl oder Schäden durch grobe Fahrlässigkeit an gestellter Ausrüstung haften die Teilnehmenden in Höhe des aktuellen Neuwertes.

2. HaftungJoachim Lange haftet nicht für Schäden, die aus positiver Vertragsverletzung oder Pflichtverletzung entstehen, solange diese auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Joachim Lange ist über die BG Verkehr versichert. Die Haftung des Veranstalters bei Unfällen bleibt auf die dort versicherten Summen beschränkt

3. TeilnahmebedingungenJede Person, die die in den Kursangeboten beschriebenen Voraussetzungen mitbringt, kann daran teilnehmen. Sicheres Schwimmen und eine normale körperliche Fitness gehören immer dazu.Einschränkungen sind vor der Anmeldung zu besprechen und ggf. schriftlich festzuhalten. Ein vertraulicher Umgang wird zugesichert

4. Vertragsabschluss

4.1 Mit der schriftlichen Kursanmeldung und dem Eingang der Anzahlung bieten die Teilnehmenden Joachim Lange den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Sportkurs verbindlich an.

4.2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt, bis die maximale Teilnehmerzahl eines Kurses erreicht ist. Es besteht kein Recht, an einem Kurs teilzunehmen, wenn die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist.

4.3 Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von Joachim Lange zustande. Mündliche oder telefonische Vorabsprachen sind nicht verbindlich.

5. Zahlung

Der volle Kurspreis ist spätestens 8 Tage vor Kursbeginn zu überweisen oder bei Kursbeginn bar zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Kurspreises besteht kein Anspruch auf Leistungen und auch keine Leistungsverpflichtung. 

6. Leistungen

6.1 Joachim Lange ist kein Reiseveranstalter. Für den Kurspreis werden die in der Kursbeschreibung aufgeführten Instruktions- und Betreuungsleistungen angeboten ohne weitere Leistungen wie Anreise, Verpflegung, Übernachtung o.ä.

6.2 Die Kurse finden bei jedem Wetter statt, das ein gefahrloses Paddeln zulässt. Ist der Kurs aufgrund höherer Gewalt nur eingeschränkt oder nicht durchführbar, werden sich die Teilnehmenden und Joachim Lange gemeinsam um eine Alternative bemühen.

6.3 Andere Vermittler sind nicht berechtigt, irgendwelche Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

6.4 Abweichungen einzelner Leistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsabschluss erforderlich werden, sind gestattet, sofern der Gesamtzuschnitt des Kurses nicht beeinträchtigt wird. Die Teilnehmenden sind sofern möglich davon in Kenntnis zu setzen.

7. Rücktritt durch den Teilnehmer/in

7.1 Teilnehmende können durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und einen von Joachim Lange akzeptierten Ersatzteilnehmenden stellen.

7.2 Bei Rücktritt bis zu 14 Tage vor Kursbeginn werden 100% des Kursbetrages erstattet. Bei einer Absage von 13 Tage bis zu 7 Tagen ohne Ersatzteilnehmenden werden 50% des Kursbetrages erstattet; bei 6 bis 1 Tag vor Kursbeginn werden 25% des Kursbetrages erstattet.

7.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus von Joachim Lange nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Kursabbruch) berechtigen nicht zu einer anteiligen Rückerstattung.

8. Rücktritt und Kündigung durch Joachim Lange sind in folgenden Fällen möglich:

8.1 Wenn vor Kursbeginn bei Tandemkursen ein Partner ausfällt und die Durchführung des Tandemkurses nicht möglich erscheint.

8.2 Bei Ausfall von Joachim Lange

8.3 Wenn aufgrund höherer Gewalt eine sichere Durchführung des Kurses nicht möglich erscheint.

8.4 In diesen Fällen wird Joachim Lange die Teilnehmenden unverzüglich informieren sowie den bisher bezahlten Kurspreis vollständig zurückzahlen. Forderungen darüber hinaus sind ausgeschlossen.

8.5 Die Kursleitung ist berechtigt, eine/n Teilnehmer/ in von einer weiteren Teilnahme sofort auszuschließen, wenn er/sie sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht Folge leistet und deswegen mündlich abgemahnt wurde. Kursgebühren werden dabei nicht erstattet.

9. Geltendmachung von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche, die in Zusammenhang mit einem Angebot von Joachim Lange stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben die Teilnehmenden innerhalb eines Monats nach vertraglichem Kursende gegen Joachim Lange geltend zu machen. Die Geltendmachung muß die einzelne Beanstandung detailliert nach Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass eine Überprüfung möglich ist.

10. Sonstiges/ Gerichtsstand

10.1 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages als solches bleibt bestehen.

10.2 Ein Teilnehmer/ in kann Joachim Lange nur an seinem allgemeinen Gerichtsstand Prenzlau verklagen.